Organisatorisches
Verordnungen, Kostenübernahme, Anmeldeformulare, etc.
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Ihr Arzt (z. B. Haus-, Kinder-, HNO-Arzt, Neurologe) stellt Ihnen eine Heilmittelverordnung („Rezept“) aus.
Die Heilmittelverordnung ist nur 14 Tage gültig. Vereinbaren Sie daher vor Ihrem Arztbesuch einen Termin mit uns. Siehe Kontakt.