Bus 161 direkt zur Praxis: Vom Pasinger Bahnhof fährt neuerdings der Bus 161 in drei Minuten direkt zur Praxis
QM-Zertifizierung: Unsere Praxis erfüllt die Qualitätsstandards des dbs – Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie
6. Dezember: Nikolaus


Organisatorisches
Verordnungen, Kostenübernahme, Anmeldeformulare, etc.
-
Ihr Arzt (z. B. Haus-, Kinder-, HNO-Arzt, Neurologe) stellt Ihnen eine Heilmittelverordnung („Rezept“) aus.
Die Heilmittelverordnung ist nur 14 Tage gültig. Vereinbaren Sie daher vor Ihrem Arztbesuch einen Termin mit uns. Siehe Kontakt. -
Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Erwachsene tragen einen Eigenanteil von 10 Prozent sowie 10 Euro Praxisgebühr/Verordnung. Neben Kindern sind chronisch Kranke und soziale Härtefälle von der Zuzahlung befreit. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Bitte bringen Sie Ihre aktuelle Zuzahlungsbefreiung zum ersten Termin mit.
Wir benötigen zum Einlesen Ihrer Daten Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum ersten Termin mit.
Bringen Sie zum ersten Behandlungstermin die ausgefüllte Behandlungsvereinbarung mit. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
-
Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig von Ihrem gewählten Versicherungstarif. Wir empfehlen Ihnen vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung vorab zu klären. Bringen Sie zum ersten Behandlungstermin die ausgefüllte Behandlungsvereinbarung mit. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. (siehe PDF-Anmeldeformular)